AGBs
GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der DEVEXGO GmbH (im Folgenden „Agentur“) im Bereich Konzeption, Planung, Gestaltung und Durchführung von Medien- und Werbekampagnen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand sind die im Angebot, Auftrag oder Rahmenvertrag definierten Leistungen, insbesondere:
- Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Medienkampagnen
- Erstellung von Werbemitteln (Print, Digital, Social Media etc.)
- Mediaplanung und -schaltung
- Beratung und strategische Planung
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
3. Preise, Angebote, Termine
3.1 Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge, Budget- oder Zeitplanungen sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich zugesichert oder es liegt ein verbindliches Angebot der Agentur vor.
3.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt de Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3 Termine werden durch die Vertragsparteien möglichst schriftlich festgelegt. Termine im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB sind stets schriftlich zu fixieren.
4. Schieberecht
4.1 Die Agentur ist berechtigt, den Start oder die Durchführung einer Kampagne aus wichtigen organisatorischen, technischen oder strategischen Gründen zu verschieben.
4.2 Die Verschiebung darf bis zu sechs (6) Monate betragen; in Ausnahmefällen (z.B. bei saisonalem Bezug) und mit nachvollziehbarer Begründung auch darüber hinaus.
4.3 Der Auftraggeber wird unverzüglich über die Verschiebung informiert; Ansprüche auf Schadensersatz sind insoweit ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Kompensationsrecht
5.1 Fällt eine gebuchte Kampagne aus Gründen aus, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, bietet die Agentur dem Auftraggeber eine gleichwertige Ersatzkampagne im Folgequartal oder Folgejahr an.
5.2 Lehnt der Auftraggeber die Ersatzkampagne ohne triftigen Grund ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung, ohne dass ein Rückzahlungsanspruch besteht.
5.3 Wird ein Kunde kurz vor Kampagnenstart durch einen Partner oder Dritten nicht freigegeben, gelten die Absätze 5.1 und 5.2 entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und ist dadurch eine vertragsgemäße Leistungserbringung nicht möglich, kann die Agentur eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich an der bereits erbrachten Leistung und dem entgangenen Aufwand bemisst (pauschal bis zu 50 % der Auftragssumme, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren Schadens).
6.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Markenbezeichnungen) frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung im Rahmen der Kampagne keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung – frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren, und verpflichtet sich, der Agentur alle hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen.
7. Kündigung vor Leistungserbringung
7.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung, erhält er eine Gutschrift in Höhe der bereits geleisteten Zahlungen.
7.2 Diese Gutschrift kann ausschließlich für die Teilnahme an einer anderen Kampagne innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellung verwendet werden.
7.3 Ein Anspruch auf Auszahlung der Gutschrift in Geld besteht nicht, sofern nicht eine gesetzliche Rückzahlungspflicht besteht.
8. Erfolgsverpflichtung
8.1 Die Agentur schuldet ausschließlich die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten werblichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
8.2 Angaben zu Reichweiten, Platzierungen oder Leistungskennzahlen sind unverbindliche Prognosen und keine zugesicherten Eigenschaften.
9. Platzierungsrecht
9.1 Die Agentur ist berechtigt, Platzierungen des Auftraggebers (z. B. im Booklet; Flyer, Heft oder vergleichbaren Medien) aus produktionstechnischen oder organisatorischen Gründen anzupassen.
9.2 Änderungen der Positionierung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Kündigung, sofern der vertragliche Leistungsumfang im Wesentlichen gewahrt bleibt.
10. Bonusleistungen
10.1 Die Erbringung von Bonusleistungen (z. B. zusätzliche Werbeflächen oder Sonderplatzierungen) erfolgt nach Ermessen der Agentur und vorbehaltlich technischer und organisatorischer Möglichkeiten.
10.2 Ist eine vereinbarte Bonusleistung nicht umsetzbar, wird eine gleichwertige Alternative angeboten, gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt.
11. Nutzungsrecht an Namen und Logos
11.1 Der Auftraggeber räumt der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, seinen Namen, sein Logo und sonstige geschützte Kennzeichen im Zusammenhang mit der gebuchten Kampagne sowie zur Eigenwerbung der Agentur zu nutzen.
11.2 Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich unbegrenzt, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
12. Öffentlichkeitsarbeit durch den Auftraggeber
12.1 Presseerklärungen, öffentliche Stellungnahmen, Auskünfte oder sonstige Veröffentlichungen, in denen der Auftraggeber auf die Agentur Bezug nimmt, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen.
12.2 Dies gilt insbesondere für die Nennung der Agentur in Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Präsentationen oder sonstigen Kommunikationsmedien des Auftraggebers.
13. Vergütung und Zahlungsbedingungen
13.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
13.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
13.3 Zahlungen sind nach Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung fällig.
13.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
14. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
14.2 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
15. Haftung
15.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
15.3 Für vom Auftraggeber bereitgestellte oder freigegebene Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung.
16. Geheimhaltung
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit geheim zu halten.
16.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.